Einschreibung zum Studium an der Hochschule beantragen
Mit der Einschreibung in einen Studiengang werden Sie Mitglied an einer Hochschule. Als eingeschriebene/r Studierende/r können Sie an Lehrveranstaltungen teilnehmen und Studien- und Prüfungsleistungen erbringen, um einen akademischen Abschluss zu erreichen.
Sie möchten an einer niedersächsischen Hochschule studieren. Stellen Sie einen Antrag auf Einschreibung.
Damit Sie ein Studium an einer Hochschule beginnen können, müssen Sie eingeschrieben sein. Hierzu müssen Sie an der Hochschule einen Antrag auf Einschreibung stellen.
Füllen Sie den Antrag auf Einschreibung vollständig aus und reichen Sie ihn innerhalb der von der Hochschule gesetzten Frist mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Der Antrag und die Unterlagen werden von der zuständigen Hochschulstelle auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
Damit Sie eingeschrieben werden können, müssen Sie auch den Semesterbeitrag (und ggf. weitere Gebühren) bezahlt haben.
Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, werden Sie in den Studiengang der Hochschule eingeschrieben.
Sie erhalten eine Bescheinigung über Ihre Einschreibung.
Sie müssen die Einschreibung in einen Studiengang beantragen. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wird die Einschreibung nach der Bewerbung um einen Studienplatz und einer entsprechenden Zulassung beantragt. Bei zulassungsfreien Studiengängen kann der Antrag auf Einschreibung in der Regel direkt gestellt werden.
Sie müssen den Antrag auf Einschreibung vollständig ausfüllen und fristgerecht stellen.
Sie müssen in der Regel eine abgeschlossene Schulbildung nachweisen, die zur Aufnahme des gewünschten Studiums berechtigt oder Sie müssen an einer Aufnahmeprüfung teilnehmen.
Sie müssen gesetzlich krankenversichert oder von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sein.
Sie müssen einen Semesterbeitrag (und ggf. Langzeitstudiengebühren) bezahlen.
- Ausgefüllter Antrag
- Nachweis einer in Niedersachsen gültigen Hochschulzugangsberechtigung oder Nachweis einer bestandenen einschlägigen Aufnahmeprüfung
- Bei einer Schulbildung aus dem Ausland müssen für deutschsprachige Studiengänge in der Regel ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden
- Nachweise über bisherige Studienzeiten
- Besondere Kompetenznachweise je nach Studiengang, zum Beispiel bestandene Eignungsprüfung, Berufserfahrung, Praktika, weitere Sprachkenntnisse wie Latein oder Englisch
Für die Einschreibung ist der Semesterbeitrag zu entrichten. Die Beitragshöhe unterscheidet sich von Hochschule zu Hochschule und wird jedes Semester neu festgelegt. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab. Größter Bestandteil ist in der Regel ein Semesterticket, falls ein solches von der jeweiligen Hochschule angeboten wird. Andere Bestandteile sind zum Beispiel Beiträge zum Studentenwerk, der Studierendenschaft und der Verwaltungskostenbeitrag. Die Zahlung muss innerhalb einer von der Hochschule gesetzten Frist erfolgen.
Sofern das Studienguthaben der/des Studierenden verbraucht ist, müssen zusätzlich Langzeitstudiengebühren pro Semester gezahlt werden. In diesem Falle ergeht ein Gebührenbescheid. Abhängig von Alter, Studiengang und Studiendauer können weitere Gebühren anfallen.
Die Fristen für die Antragstellung werden von der jeweiligen Hochschule festgelegt.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Wunschhochschule über die aktuellen Fristen zur Einschreibung, z. B. im Zulassungsbescheid, im Bewerbungsportal oder auf der Webseite der Hochschule.
Der Antrag auf Einschreibung wird bearbeitet, sobald er der Hochschule vollständig vorliegt. In der Regel wird zeitnah über den Antrag entschieden.
Bei hohem Antragsaufkommen kann sich die Bearbeitungszeit deutlich verlängern.
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Sofern die Hochschule den Antrag auf Einschreibung durch Bescheid ablehnt, kann gegen den Bescheid Klage erhoben werden.
Die Einschreibung gilt für ein Semester. Für eine Fortsetzung der Einschreibung/des Studiums ist jedes Semester eine Rückmeldung erforderlich.
Der gezahlte Semesterbeitrag bei der Einschreibung gilt für das erste Semester. Für jedes weitere Semester muss erneut ein Semesterbeitrag gezahlt werden. Die Höhe des Semesterbeitrages variiert in der Regel von Semester zu Semester.
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur