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Filmförderung des Bundes für den Verleih von Kinofilmen beantragen

Als gewerblicher Filmverleih können Sie Filmfördermittel des Bundes beantragen, wenn Sie einen künstlerisch anspruchsvollen Film verleihen. Die Förderung wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergeben.

Sie können eine Förderung als Zuschuss von bis zu EUR 50.000 für Ihren Film erhalten.

Damit der Verleih gefördert werden kann, muss der Film insbesondere überwiegend deutsch finanziert worden sein.

Teaser

Wenn Sie als Filmverleih einen künstlerisch anspruchsvollen Film in die Kinos bringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten. 

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Verleihförderung müssen Sie schriftlich stellen:

  • Laden Sie Antrag auf Verleihförderung von der Internetseite der BKM herunter.
  • Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie alle benötigten Unterlagen zusammen.
  • Schicken Sie Antrag und Unterlagen inklusive Film-DVD in 8-facher Ausfertigung an die BKM.
  • Die Jury Verleihförderung sichtet die Anträge und schlägt Projekte zur Förderung vor.
  • Die Filmförderungsanstalt prüft Ihren Antrag. Sie ist für die weitere Abwicklung der Förderung zuständig.
  • Wenn die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid der Filmförderungsanstalt.
  • Bei Bewilligung: nach der ersten öffentlichen Aufführung des Films müssen Sie eine Kopie an das Bundesarchiv schicken, sofern dieser Verpflichtung nicht schon anderweitig nachgekommen wurde.
An wen muss ich mich wenden?

Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Referat K 35
Potsdamer Platz 1
10785 Berlin
E-Mail: K35@bkm.bund.de

Verleihförderung
Isabelle Glaue
Telefon: 030 1868143115
Telefax: 030 18681543115
E-Mail: isabelle.glaue@bkm.bund.de
 

Zuständige Stelle

Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Referat K 35
Potsdamer Platz 1
10785 Berlin

Verleihförderung
Isabelle Glaue
Telefon: 030 1868143115
Telefax: 030 18681543115
E-Mail: isabelle.glaue@bkm.bund.de
 

Voraussetzungen

Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie

  • gewerblicher Filmverleiher sein,
  • einen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland oder
  • eine Niederlassung in Deutschland bei Wohn- oder Geschäftssitz in einem anderen EU-Land, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz haben.

Damit der Verleih Ihres Filmes gefördert werden kann, müssen in der Regel weitere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • der Film ist programmfüllend:

    • bei Spielfilmen und Dokumentarfilmen: mindestens 79 Minuten),
    • bei Kinderfilmen: mindestens 59 Minuten
  • künstlerisch anspruchsvoll,

  • entspricht den Förderungszielen der Filmförderungsrichtlinie der BKM,

  • die Fördermittel dienen der Deckung von Vorkosten, etwa der Kosten der Herstellung von Kopien und von Werbemaßnahmen im Inland;

  • Sie beteiligen sich mit einem Eigenanteil von mindestens 30 Prozent an den Herausbringungskosten;

  • Der Hersteller des Films hat die Sperrfristen nach dem Filmförderungsgesetz zu beachten;

  • Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, die einen mehrheitlich deutsch finanzierten Film bescheinigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • der Film auf DVD
  • Erklärung des Filmherstellers über Einhaltung der Sperrfristen
  • Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dass der Film mehrheitlich deutsch finanziert wurde
Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Einreichfristen sind auf der Homepage veröffentlicht.

Bearbeitungsdauer
  • circa 12 Wochen nach Jurysitzung; variiert je nach Vollständigkeit der Unterlagen stark
Anträge / Formulare

Formulare: ja

Online-Verfahren: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Antrag auf Verleihförderung
Fachlich freigegeben durch

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Fachlich freigegeben am
28.05.2020