Haushaltsscheck für Minijobs in Privathaushalten Durchführung
Das Haushaltsscheck-Verfahren ist ein vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung für Privathaushalte. Den Haushaltsscheck müssen Sie ausfüllen, wenn Sie eine Haushalts-oder andere Hilfe für den privaten Haushalt auf Minijob-Basis an- oder abmelden möchten. Änderungen der Beschäftigungsdaten werden ebenfalls im Haushaltsscheckverfahren an die Minijob-Zentrale gemeldet.
Minijobs in Privathaushalten sind eine spezielle Form der geringfügigen Beschäftigung. Sie werden staatlich durch niedrige Sozialabgaben, eine pauschale Lohnsteuer und eine Steuerermäßigung besonders gefördert.
Mit dem Haushaltsscheck meldet der Arbeitgeber die wesentlichen Daten zu der Beschäftigung im privaten Haushalt. Auf dieser Grundlage berechnet die Minijob-Zentrale die Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen und Steuern. Sie zieht diese Abgaben per Lastschrift halbjährlich von Ihrem Konto ein. Die Minijob-Zentrale übernimmt auch die Meldung zur gesetzlichen Unfallversicherung und den Einzug der Unfallversicherungsbeiträge sowie die Weiterleitung der Pauschsteuer an das Finanzamt.
Familienangehörige als Haushaltshilfe:
- Auch ein naher Verwandter kann einen Minijob als Haushaltshilfe bei Ihnen ausüben, der bei der Minijob-Zentrale zu melden ist.
- Ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis als Haushaltshilfe unter Ehegatten und Lebenspartnern ist in der Regel nicht möglich. Gleiches gilt für Kinder, die im elterlichen Haushalt Dienste leisten, solange sie dem Haushalt angehören und von den Eltern unterhalten werden.
Halbjahresscheck:
- Wenn Sie Ihrer Haushaltshilfe anstelle eines gleichbleibenden festen Betrages das Arbeitsentgelt monatlich in unterschiedlicher Höhe zahlen, müssten Sie monatlich jeweils einen neuen Haushaltsscheck einreichen.
- Zur Entlastung von dieser bürokratischen Pflicht können Sie einen Halbjahresscheck nutzen. Der Vordruck umfasst einen Zeitraum von einem Kalenderhalbjahr. Sie tragen einfach die zutreffenden Monate ein und bescheinigen die wechselnden Verdienste.
- Wenn Sie bereits bei Ihrer Anmeldung auf dem „normalen“ Haushaltsscheck angeben, dass das gezahlte Arbeitsentgelt monatlich schwankt, erhalten Sie automatisch von der Minijob-Zentrale einen Halbjahresscheck.
Änderungsscheck:
- Mit dem Änderungsscheck teilen Sie der Minijob-Zentrale mit, wenn sich beispielsweise die Höhe des Verdienstes Ihrer Haushaltshilfe, die Bankverbindung oder eine Kontaktadresse geändert hat.
Meldungen und Bescheinigungen:
- Die Minijob-Zentrale meldet bei Beginn und Ende der Beschäftigung und zum Jahresende die sich aus dem Haushaltsscheck-Verfahren ergebenden individuellen Daten eines jeden Beschäftigten an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung.
- Die Haushaltshilfe erhält darüber eine schriftliche Mitteilung. Außerdem übermittelt die Minijob-Zentrale der Unfallversicherung die Daten zum Privathaushalt.
- Sie erhalten von der Minijob-Zentrale:
- vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin einen Bescheid über die Höhe der einzuziehenden Abgaben für den entsprechenden Abgabenzeitraum und
- nach Ablauf eines Kalenderjahres eine Bescheinigung für das Finanzamt, die den Zeitraum, für den Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden, sowie die Höhe des im Vorjahr gezahlten Arbeitsentgelts und der darauf entfallenden Abgaben angibt.
Haushaltsscheck-Rechner:
- Die Höhe der Abgaben an die Minijob-Zentrale sowie die Ermäßigung der Einkommensteuer lassen sich mit dem Haushaltsscheck-Rechner einfach ermitteln.
- Grundsätzlich gilt: Für den Privathaushalt betragen die Abgaben des Arbeitgebers (Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen und Pauschsteuer) an die Minijob-Zentrale seit dem 1. Oktober 2022 maximal 14,79 Prozent des Brutto-Arbeitsentgelts. Monatlich maximal 76,91 EUR (520,00 EUR x 14,79 Prozent).
- Entscheidet sich der Arbeitnehmer für die volle Rentenversicherungspflicht, wird außerdem ein Anteil seines Lohns an die Minijob-Zentrale gezahlt, höchstens 70,72 EUR (520,00 EUR x 13,6 Prozent) pro Monat.
Wenn Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis beschäftigen, müssen Sie diese per Haushaltsscheck-Verfahren anmelden.
Den Haushaltsscheck können Sie schriftlich ausfüllen oder online abschicken. Bei der schriftlichen Ausfüllung hilft die Minijob- Zentrale auch durch telefonische Aufnahme der Daten und Übersendung des ausgefüllten Haushaltsschecks.
Wenn Sie den Haushaltscheck schriftlich ausfüllen:
- Laden Sie sich das Formular herunter und drucken Sie es aus.
- Füllen Sie es aus und senden Sie es per Post an die Minijob-Zentrale. Sie können den Haushaltsscheck auch telefonisch bei der Minijob-Zentrale anfordern.
- Auf dem Haushaltsscheck werden neben den Daten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers auch der Beschäftigungsbeginn sowie das monatliche Arbeitsentgelt eingetragen. Er dient zugleich als SEPA-Basislastschriftmandat für die Abbuchung der fälligen Abgaben.
- Die Minijob-Zentrale zieht Ihnen automatisch zu den Fälligkeitsterminen den entsprechenden Betrag ab.
Bei der schriftlichen Anmeldung können Sie telefonische Hilfe erhalten:
- Rufen Sie möglichst montags bis freitags in der Zeit von 07:00 bis 17:00 Uhr unter 0355 2902-70799 bei der Minijob-Zentrale an.
Wenn Sie den Haushaltscheck online machen möchten:
- Gehen Sie auf die Website der Minijob-Zentrale und folgen Sie den Anweisungen.
- Auf dem Haushaltsscheck werden neben den Daten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers auch der Beschäftigungsbeginn sowie das monatliche Arbeitsentgelt eingetragen. Erfasst werden auch die Daten zum SEPA-Basislastschriftmandat für die Abbuchung der fälligen Abgaben.
- Die Minijob-Zentrale übersendet Ihnen das SEPA-Lastschriftmandat zur Unterschrift und zieht Ihnen automatisch zu den Fälligkeitsterminen den entsprechenden Betrag ab.
Hinweis: Die Rentenversicherungsnummer der Haushaltshilfe wird von der Deutschen Gesetzlichen Rentenversicherung vergeben. Die Nummer steht auf dem Sozialversicherungsausweis der Haushaltshilfe. Ist diese nicht bekannt, sind im Haushaltsscheck Geburtsname, Geburtsdatum, Geschlecht und Geburtsort der oder des Beschäftigten einzutragen.
Die Betriebsnummer für den privaten Haushalt wird bei der ersten Anmeldung von der Mini-Jobzentrale dem Privathaushalt mitgeteilt und ist jeweils zur eindeutigen Identifizierung des Arbeitgebers im Haushaltsscheck einzutragen.
Die Anwendung des Haushaltsscheck-Verfahrens setzt voraus, dass
- die Entgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte (520,00 EUR monatlich) eingehalten wird,
- der Arbeitgeber ein privater Haushalt ist,
- die haushaltsnahen Arbeiten normalerweise durch Angehörige des Haushaltes erledigt werden:
- Kochen,
- Putzen,
- Wäsche waschen,
- Bügeln,
- Einkaufen,
- Gartenarbeiten,
- Betreuung von Kindern, Senioren, kranken und pflegebedürftigen Menschen.
- keine Handwerkerarbeiten wie beispielsweise Maurer- oder Elektrikerarbeiten erledigt werden.
- Haushaltscheck
Es fallen keine Kosten an.
Fälligkeitstermine für Haushalte:
- am 31. Juli für das erste Halbjahr und
- am 31. Januar für das zurückliegende zweite Halbjahr.
Halbjahrescheck wegen monatlich schwankender Verdienste:
- bis 30. Juni für das erste Halbjahr und
- bis 31. Dezember für das zweite Halbjahr.
Die Bearbeitungsdauer beträgt 14 Tage bis 1 Monat.
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja. Für ein gültiges SEPA-Mandat ist nach den EU-Regularien die Unterschrift der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers erforderlich. Der Haushaltsscheck sieht das entsprechende Feld auch vor.
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Ein Widerspruch ist möglich. Einzelheiten sind im Rechtsbehelf des Bescheides erläutert.
Wenn Sie die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale nicht melden, ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 5.000 EUR geahndet werden.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)