Gemeinsame Marktorganisationen Obst und Gemüse (GMO) Förderung
Am Anfang dieser Fördermaßnahmen stehen grundsätzlich mindestens 15 Obst- bzw. Gemüseerzeuger, die sich zusammenschließen. Erfüllt dieser Zusammenschluss bestimmte Voraussetzungen, kann eine Erzeugerorganisation (EO) gebildet werden.
Nach bzw. parallel zur Anerkennung erstellen die Erzeugerorganisationen operationelle Programme (OP). Im Rahmen dieser OP (3 - 5-jährige Laufzeit) können Erzeugerorganisationen EU-Mittel aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) erhalten. Das OP wird zu je 50 % über Beiträge der Erzeuger und Beihilfen der EU finanziert. Die EU-Beihilfen werden jahresweise bewilligt bis zur Obergrenze von 4,1 % des Wertes der vermarkteten Erzeugung (vergleichbar mit dem Umsatz der EO). Gefördert werden Aktionen und Maßnahmen zur Stärkung der Marktposition und Wettbewerbskraft von Erzeugerorganisationen. Hauptziele der Programme sind u. a. die weitergehende Angebotsbündelung, Förderung der Vermarktung, Qualitätsverbesserung, Verbesserung der umweltverträglichen Erzeugung (z.B. Ökoproduktion oder integrierte Erzeugung) sowie marktgerechte Ausrichtung der Erzeugung. Für jede geplante Maßnahme sind Erfolgsindikatoren zu benennen, anhand derer die Effizienz der Durchführung der Maßnahmen gemessen wird.
Um eine Förderung erhalten zu können, ist die Einreichung eines Beihilfeantrages zwingend erforderlich. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft und im Ergebnis erfolgt eine Bewilligung oder Ablehnung des Antrages.
Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen .
Die Beihilfe ist an diverse Voraussetzungen gebunden. Diese können sie den Rechtsgrundlagen entnehmen.
Antragsformulare sind bei der zuständigen Stelle erhältlich.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge und Formulare finden Sie auf der Internetseite der zuständigen Stelle.
Das Beihilfeverfahren ist an diverse Bedingungen und Fristen gebunden. Nähere Informationen entnehmen Sie den Rechtsgrundlagen.
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz