Samtgemeinde Rosche

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Agrarinvestition Förderung

Die Maßnahme dient der Förderung von Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe und zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden, besonders tiergerechten und multifunktionalen   Landwirtschaft. Dabei sind besondere Anforderungen im Bereich Verbraucher-, Umwelt-, oder Klimaschutz sowie Tierschutz zu erfüllen. Im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms können z.B. Investitionen in tiergerechte Ställe gefördert werden.

Teaser

Das Land Niedersachsen, die Hansestadt Bremen und die Freie und Hansestadt Hamburg fördern unter finanzieller Beteiligung der EU investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen.

Verfahrensablauf

Die Antragstellung ist ein Mal jährlich zu einem vorab bekanntgegebenen Termin möglich. Nach Prüfung der Anträge wird die Bewilligung erteilt. Erst danach darf mit dem Vorhaben begonnen werden. Nach Durchführung der Investition werden der zuständigen Stelle ein Auszahlungsantrag und ein Verwendungsnachweis vorgelegt, danach kann die Zuwendung ausgezahlt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Voraussetzungen

Für die Förderung ist eine Registriernummer (zentrale Betriebsnummer) erforderlich.

Die Maßnahme richtet sich an landwirtschaftliche Unternehmen. Es sind verschiedene Voraussetzungen zu beachten. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Der Förderantrag muss in digitaler Form eingereicht werden. Das Programm zum Herunterladen steht im Downloadbereich zur Verfügung.

Downloadbereich der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Unterstützende Institutionen

Für die Antragstellung und die Abwicklung des Verfahrens bieten Beratungseinrichtungen Unterstützung an.

Bemerkungen

Für die Antragstellung und die Abwicklung des Verfahrens bieten Beratungseinrichtungen Unterstützung an.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am
20.11.2023