Samtgemeinde Rosche

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Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr

Die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr für schwerbehinderte Menschen dient der Mobilität vor Ort und somit zur Teilnahme am öffentlichen Leben. Sie gilt in den Verkehrsmitteln des Nahverkehrs innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland in der 2. Klasse.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Fachlich freigegeben am
18.09.2018