Samtgemeinde Rosche

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Erhöhtes Wohngeld beantragen

Ein erhöhtes Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.

Verfahrensablauf

In der Regel wird das erhöhte Wohngeld wieder für 12 Monate bewilligt.

Der Bewilligungszeitraum wird verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.

Voraussetzungen

Das Wohngeld wird auf Antrag neu bewilligt, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum

  • die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht,
  • die zu berücksichtigende Miete oder Belastung um mehr als 15 Prozent erhöht oder
  • sich das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent verringert

und dies zu einem höheren Wohngeld führt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.

Was sollte ich noch wissen?

Hat sich die Miete oder Belastung rückwirkend um mehr als 15 Prozent erhöht, kann ein erhöhtes Wohngeld ggf. auch rückwirkend bewilligt werden, frühestens jedoch ab Beginn des laufenden Bewilligungszeitraumes.

Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

Wohngeld
Wohngeld-Plus-Reform
Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

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Adresse

Hansestadt Uelzen - Abteilung Wohnungswesen

Adresse

Herzogenplatz 2

29525 Uelzen

ÖffnungszeitenAufgrund der Corona-Pandemie ist ein freier Zutritt zu den normalen Öffnungszeiten nicht möglich. Sofern Ihr Anliegen nicht schriftlich oder telefonisch bearbeitet werden kann, können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren.

Wohngeld:

Montag, Mittwoch, Donnerstag
jeweils 08.00 - 11.30 Uhr
und nach Vereinbarung

Wohnungswesen:

Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
jeweils von 14.00 - 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Parkplätze
Behindertenparkplatz:

Anzahl: 6

Parkplatz:

Anzahl: 73

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