Erhöhtes Wohngeld beantragen
Ein erhöhtes Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.
In der Regel wird das erhöhte Wohngeld wieder für 12 Monate bewilligt.
Der Bewilligungszeitraum wird verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Das Wohngeld wird auf Antrag neu bewilligt, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum
- die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht,
- die zu berücksichtigende Miete oder Belastung um mehr als 15 Prozent erhöht oder
- sich das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent verringert
und dies zu einem höheren Wohngeld führt.
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise über das verringerte Einkommen
- Nachweis über die erhöhte Miete oder Belastung
- Nachweis über sonstige Änderungen
Es fallen keine Gebühren an.
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.
Hat sich die Miete oder Belastung rückwirkend um mehr als 15 Prozent erhöht, kann ein erhöhtes Wohngeld ggf. auch rückwirkend bewilligt werden, frühestens jedoch ab Beginn des laufenden Bewilligungszeitraumes.
Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
WohngeldWohngeld-Plus-Reform
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Hansestadt Uelzen - Abteilung Wohnungswesen
Herzogenplatz 2
29525 Uelzen
Wohngeld:
Montag, Mittwoch, Donnerstag
jeweils 08.00 - 11.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Wohnungswesen:
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
jeweils von 14.00 - 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung