Samtgemeinde Rosche

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Elterngeld Plus

Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten, können die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern. Diese Regelung gilt für Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren werden. Das Elterngeld Plus ersetzt das wegfallende Einkommen abhängig vom Voreinkommen zu 65 bis 100 Prozent – wie das bisherige Elterngeld auch.

Monatlich beträgt das Elterngeld Plus maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung