Ansprechpartener:
Dieter Guhl, tel. 05803-466
Peter Mohwinkel, tel. 05803-853
Bei alltäglichen Bagatellfällen oder kleineren Rechtsstreitigkeiten , werden sehr häufig die Gerichte in Anspruch genommen, obwohl dieses oft nicht erforderlich ist. In diesen Fällen bieten die Schiedspersonen eine kostengünstige und auch einfache Möglichkeit der Streitschlichtung an.
Die Schiedspersonen haben ihre Tätigkeit auf die Verhandlung alltäglicher bürgerlich-rechtlicher Streitigkeiten ausgerichtet. Sie kommen z.B. bei Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen um Geldforderungen zum Einsatz.
Bei kleineren Straftaten, z.B. leichter Körperverletzung oder Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch oder Beleidigungen besteht sogar die Pflicht, zunächst die Schlichtung der Streitigkeit durch eine Schiedsperson anzustreben. Erst wenn der Schlichtungsversuch zu keinem Erfolg geführt hat, kann eine Privatklage vor dem zuständigen Strafgericht erhoben werden.
Für ausführliche Informationen öffnen Sie hier den Flyer "Sie haben Streit?" vom Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.