Samtgemeinde Rosche

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Vermessung von Gebäuden

Bauwerke, die den Grund und Boden maßgeblich und nachhaltig charakterisieren und die im Interesse des Allgemeinwohls als Basisinformationen anzusehen sind, unterliegen der gesetzlichen Nachweispflicht im Liegenschaftskataster. Sie müssen vermessen werden.

In aller Regel entstehen zunächst die Baugrundstücke durch eine Zerlegung, danach werden die Gebäude errichtet und schließlich nach Durchführung der Gebäudevermessung im amtlichen Nachweis des Liegenschaftskatasters eingetragen.

Nur durch die zeitnahe Erfassung (Vermessung) neu errichteter Gebäude wird der amtliche Nachweis aktuell gehalten und dient damit als Basisfunktion der Allgemeinheit.

Was ist eine Gebäudevermessung? - Video
An wen muss ich mich wenden?

Weitere Informationen erhalten Sie von den Ansprechpartnern in den jeweiligen Katasterämtern der zuständigen Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) oder einem/r öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in (ÖbVI).

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Adresse

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Lüneburg - Katasteramt Uelzen

Adresse

Schillerstraße 30A

29525 Uelzen

Öffnungszeitenmontags - donnerstags: 8:00 - 15:30 Uhr
freitags und vor Feiertagen: 8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung