Vermessung von Gebäuden
Bauwerke, die den Grund und Boden maßgeblich und nachhaltig charakterisieren und die im Interesse des Allgemeinwohls als Basisinformationen anzusehen sind, unterliegen der gesetzlichen Nachweispflicht im Liegenschaftskataster. Sie müssen vermessen werden.
In aller Regel entstehen zunächst die Baugrundstücke durch eine Zerlegung, danach werden die Gebäude errichtet und schließlich nach Durchführung der Gebäudevermessung im amtlichen Nachweis des Liegenschaftskatasters eingetragen.
Nur durch die zeitnahe Erfassung (Vermessung) neu errichteter Gebäude wird der amtliche Nachweis aktuell gehalten und dient damit als Basisfunktion der Allgemeinheit.
Weitere Informationen erhalten Sie von den Ansprechpartnern in den jeweiligen Katasterämtern der zuständigen Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) oder einem/r öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in (ÖbVI).
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Lüneburg - Katasteramt Uelzen
Schillerstraße 30A
29525 Uelzen
freitags und vor Feiertagen: 8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung