Samtgemeinde Rosche

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Erbschein: Erstellung

Erbinnen und Erben, die über ein Erbe verfügen wollen, müssen sich in vielen Fällen im Geschäftsverkehr ausweisen und benötigen hierfür einen Erbschein. Das kommt vor allem in Betracht, wenn

  • kein Testament vorhanden ist, also die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist,
  • ein Grundstück zum Nachlass gehört und nur ein privatschriftliches und kein notarielles Testament vorliegt,
  • der Inhalt des Testamentes nicht eindeutig ist.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis

Bei einem Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge

  • Personenstandsurkunden
    • Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Auszüge aus dem Familienbuch für alle in Betracht kommenden Angehörigen
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.

Wird ein Erbschein nur für die Berichtigung des Grundbuchs benötigt, sollte dies der zuständigen Stelle von vornherein mitgeteilt werden. Der Erbschein wird dann nur dem Grundbuchamt übersandt und es fallen geringere Gebühren an. Die Gebühren werden dann nur nach dem Wert des Grundstücks berechnet, nicht nach dem Wert des gesamten Nachlasses.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Der Erbschein muss besonders beantragt werden. Ein einfaches Schreiben reicht nicht aus. Da eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der notwendigen Angaben abzugeben ist, müssen sich Erbinnen und Erben persönlich an einen Notar oder an die zuständige Stelle wenden.

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Adresse

Amtsgericht Uelzen

Adresse

Fritz-Röver-Straße 5

29525 Uelzen

ÖffnungszeitenMontag bis Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr /
(Beratungshilfe kann nur Dienstag und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr beantragt werden)