Samtgemeinde Rosche

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Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung

Die zuständige Stelle bestätigt mit Hilfe des Sachkundeausweises zur Schädlingsbekämpfung, dass Vorliegen der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen zur Durchführung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen.

Teaser

Wenn Sie beruflich Schädlinge mit Giften bekämpfen wollen, dürfen Sie das nicht einfach tun, sondern Sie müssen zuerst die Behörden informieren, die dafür zuständig sind.

Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz
Fachlich freigegeben am
23.10.2020