Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung
Die zuständige Stelle bestätigt mit Hilfe des Sachkundeausweises zur Schädlingsbekämpfung, dass Vorliegen der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen zur Durchführung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen.
Teaser
Wenn Sie beruflich Schädlinge mit Giften bekämpfen wollen, dürfen Sie das nicht einfach tun, sondern Sie müssen zuerst die Behörden informieren, die dafür zuständig sind.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz
Fachlich freigegeben am
23.10.2020
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