Samtgemeinde Rosche

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Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Steuerberaterin/Steuerberater

Eine Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf Steuerberaterin/Steuerberater nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) ist nicht möglich, da die Zulassung in Deutschland als Steuerberaterin/Steuerberater das Bestehen der Steuerberaterprüfung erfordert.

Informationzur Anerkennenung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen auf den Seiten der Steuerberaterkammer
Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Steuerberaterkammer Niedersachsen