Samtgemeinde Rosche

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Informationen zum Umgang mit Tieren

Hilfe für Vertriebene aus der Ukraine

 

Bei der Ukraine handelt es sich um ein nicht gelistetes Drittland. Damit sind grundsätzlich folgende Bedingungen zur Verbringung von Heimtieren gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 einzuhalten:

 

a)    Die Heimtiere müssen gekennzeichnet sein.

b)    Die Heimtiere müssen gegen Tollwut geimpft sein.

c)    Es muss ein Test zum Nachweis von Tollwutantikörpern vorliegen.

d)    Die Gesundheitsmaßnahmen zur Vorbeugung gegen andere Krankheiten oder Infektionen als Tollwut müssen eingehalten werden.

e)    Es muss ein Heimtierausweis mitgeführt werden.

 

Regelungen für den Landkreis Uelzen:

 

Hunde, Katzen und Frettchen, die ohne einen Heimtierausweis, einen internationalen Impfausweis oder eine Impfbescheinigung mitgeführt werden, aus denen hervorgeht, dass sie ordnungsgemäß gegen Tollwut geimpft (inkl. Impftierbestimmung auf Tollwut) wurden. Sollen sich direkt beim Veterinäramt (0581-82736) melden, wenn sie privat untergebracht worden sind. Erfolgt die Unterbringung in einer zentralen Sammelunterkunft (wie BGS-Kaserne, Bad Bodenteich) sollen sie sich bei ihrer Betreuungsperson melden, die sich dann mit dem Veterinäramt in Verbindung setzen kann.

 

Das Veterinäramt veranlasst dann, dass der Tierhalter mit dem Tiere einen Tierarzt aufsuchen muss, bei dem das Tier dann mittels Mikrochip gechippt und gegen Tollwut geimpft wird. Zusätzlich muss für das Tier vom Tierarzt ein internationaler Impfausweis (gelber Ausweis) ausgestellt werden, in dem die Tollwutimpfung bestätigt wird. Danach muss das Tier für mindestens 30 Tage in Quarantäne. Da wir im LK UE keine geeigneten Quarantäne-Möglichkeiten haben, werden wir immer in Absprache mit dem LAVES, vorrangig auf häusliche Isolierung am vorläufigen Wohnsitz des Tierhalters zurückgreifen müssen.  Dies gilt auch für die Sammelunterkünfte. Dort müssen die Tiere so gehalten werden, dass sie keinen direkten Kontakt mit Menschen und anderen Tieren haben. Hierzu wird nächste Woche noch eine Besprechung stattfinden, wie dies in Sammelunterkünften so gut wie möglich umgesetzt werden kann.

 

Frühestens nach 30 Tagen kann dann die notwendige Antikörperbestimmung gegen Tollwut von einem Tierarzt durchgeführt werden. Sollte dieser dazu führen, dass ein ausreichender Antikörpertiter vorliegt, kann das Tier aus der Quarantäne entlassen werden. Ggf. ist noch eine Booster-Impfung notwendig, je nach Impfstoffhersteller. (M. E. können wir dann auf die zusätzlich vorgeschriebene dreimonatige Quarantäne verzichten)

 

Die anfallenden Tierarztkosten werden, wenn beantragt, entgegen dem Verursacherprinzip bis auf Weiteres vom Landkreis Uelzen übernommen. Soweit Unterstützer schon eingesprungen sind, können die Kosten auf Nachfrage erstattet werden.