Samtgemeinde Rosche

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Einreise nach Deutschland

Hilfe für Vertriebene aus der Ukraine

 

Ehrenamtliche Helfer, die Vertriebene aus der Ukraine mit privaten Transportern, Bussen, etc. nach Deutschland holen, werden gebeten, diese direkt zur zentralen Stelle in Laatzen, Münchener Straße 2, 30880 Laatzen zu bringen.

 

Laatzens Messe-Bahnhof wurde durch das Innenministerium als Umstiegsbahnhof für die Verteilung von Flüchtlingen aus der Ukraine in Norddeutschland festgelegt.  

Obdachlose Vertriebene können sich an die Notunterkunft in der KGS Bad Bevensen wenden. Eine vorhergehende Meldung bei Herrn Heinze vom DRK Uelzen unter 0581/9032270 ist zwingend erforderlich. Eine Erreichbarkeit rund um die Uhr ist gewährleistet.

 
Aktuell gilt die folgende Rechtslage:
 

  • Aufenthaltsrecht: Ukrainische Staatsangehörige können eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG beantragen. Zunächst sind Ukrainerinnen u. Ukrainer berechtigt, sich ohne Visum 90 Tage in Deutschland aufzuhalten.
  • Den derzeit in Niedersachsen befindlichen gemeldeten Ukrainern wird per Erlass eine zunächst einjährige Aufenthaltserlaubnis erteilt.
  • Wenn Menschen bereits im Landkreis (LK) Uelzen eine Unterbringungsmöglichkeit gefunden haben, brauchen sie sich nicht bei der Landesaufnahmebehörde zu melden. Aber: Damit Geflüchtete berechtigt sind, Leistungen nach dem AsylbLG zu beantragen und zu erhalten, ist eine Registrierung bei der Ausländerbehörde im Kreishaus nötig.
  • Ansprechpartner sind Herr Wende (0581/82-137, o.wende@landkreis-uelzen.de) und Herr Machel (0581/82-426, m.machel@landkreis-uelzen.de). Aufgrund der vielfachen Anfragen ist eine telefonische Erreichbarkeit oftmals schwierig. Besser ist daher, sich an die Mailadresse auslaenderamt@landkreis-uelzen.de zu wenden, um einen entsprechenden Termin zu erhalten.

 

Vertriebene, die einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG beantragen wollen, müssen sich bei der Ausländerbehörde des Landkreises melden.

- Alle Personen ab dem 6. Lebensjahr müssen persönlich erscheinen

- Mitzubringen sind Reisepass und ein biometrisches Foto für den späteren Aufenthaltstitel (kann ggf. auch nachgereicht werden)

- Bei Kindern sollten Geburtsurkunde und Heiratsurkunde der Eltern, soweit vorhanden, mitgebracht werden

 

Wichtig: Bis zur Beantragung des Aufenthaltstitels nach § 24 Aufenthaltsgesetz bleibt den Personen für die Dauer ihrer Visa eine eigenständig organisierte Weiterreise unbenommen. Mit Antragstellung sind die Personen verpflichtet, ihren Wohnsitz im Landkreis Uelzen zu nehmen.

 

Sofern Sozialleistungen beantragt werden sollen, ist dies am Tag der Registrierung im Sozialamt auf dem gleichen Flur möglich. Zuständig sind Herr Ritter 

(0581/82-108) und Herr Gräfke (0581/82-385).

 

Sollten vorab (bis zum terminierten Registrierungstag bei der Ausländerbehörde) Sozialleistungen erforderlich werden, z. B. für Arztbesuche, kann dafür ein gesonderter Termin beim Sozialamt vereinbart werden.

Dazu bitte an das sozialamt@landkreis-uelzen.de wenden. Von dort wird kurzfristig ein Termin vereinbart.

 

In der Regel wird eine ortsübliche Miete vom Landkreis Uelzen übernommen. Mieter können Ukrainer direkt oder der Landkreis sein. Eine Registrierung und Antragstellung nach AsylbLG beim Sozialamt ist vorab aber zwingend erforderlich!