Samtgemeinde Rosche

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Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes

Psychisch erkrankte Menschen benötigen in einer Krisensituation fachliche Begleitung und Hilfe. Der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) unterstützt und betreut diese Personen. Ziel ist dabei, betroffene Menschen zu befähigen, ihren Lebensweg selbständig und eigenverantwortlich zu gestalten. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeitet der Sozialpsychiatrische Dienst auch mit niedergelassenen Ärzten, Psychologen sowie anderen Diensten und Einrichtungen zusammen.

Die Mitarbeiter stehen dabei für Gespräche zur Verfügung und versuchen Ihnen bei der Bewältigung Ihrer Situation zu helfen. Gleichzeitig beraten und informieren Sie über weitere Hilfsmöglichkeiten und sind bei der Vermittlung, auf Wunsch auch mit Ihren Angehörigen, behilflich.

Die Ärzte und Sozialarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes sind Ihre Partner und unterstützen Sie in einer seelischen Not- und Krisensituation, bei einer psychischen Erkrankung und/oder nach einem psychiatrischen Krankenhausaufenthalt.

 

Den Sozialpsychiatrischen Dienst können Sie in Anspruch, wenn Sie:

  • sich seelisch und nervlich am Ende fühlen,
  • unter Angst und Traurigkeit leiden,
  • mit dem Alleinsein nicht zurechtkommen,
  • manchmal nicht mehr leben wollen,
  • Probleme mit Alkohol, Medikamenten oder Drogen haben oder
  • als Angehöriger Rat brauchen.

 

Die Leistungen des Sozialpsychiatrischen Dienstes umfassen:

  • Einzelgespräche,
  • Gesprächs- und Freizeitgruppen für seelisch Erkrankte,
  • Hilfe zur Selbsthilfe,
  • Hausbesuche und
  • begleitende Hilfen.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbstständigen Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Die Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes arbeiten vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht.